KI-Rechtsradar: Was wann gilt

Die KI-Verordnung greift nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen über mehrere Jahre. Diese Seite führt jede Stufe mit Datum, Betroffenheit und den Schritten auf, die sie für ein Unternehmen bedeutet.

Stand: 4 von 7 Stufen gelten bereits

Nächste Frist: 2. August 2027 — in 344 Tagen

Hochrisiko-KI in regulierten Produkten

  1. gilt

    Die KI-Verordnung tritt in Kraft

    Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)

    Die Verordnung ist in Kraft, ihre Pflichten greifen aber gestaffelt über mehrere Jahre. Ab hier laufen alle folgenden Fristen.

    Wen es betrifft: Alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der EU.

    Was jetzt zu tun ist

    • Nichts unmittelbar — der Eintrag steht hier als Bezugspunkt für die folgenden Fristen.
  2. gilt

    Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz

    Art. 5 und Art. 4 EU AI Act

    Unzulässige KI-Praktiken sind verboten. Zugleich gilt die Pflicht, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz beim eigenen Personal zu sorgen — unabhängig von Risikoklasse und Unternehmensgröße.

    Wen es betrifft: Jedes Unternehmen, dessen Beschäftigte KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag einsetzen. Also praktisch jedes.

    Was jetzt zu tun ist

    • Schulungskonzept aufsetzen und die Durchführung dokumentieren — nicht das Zertifikat zählt, sondern der Nachweis.
    • Neu eintretende Beschäftigte in das Onboarding einbeziehen.
    • Prüfen, ob eingesetzte Systeme unter die verbotenen Praktiken fallen (etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz).
  3. gilt

    Regeln für Allzweck-KI, Governance und Sanktionen

    Kapitel V, VII und XII EU AI Act

    Die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) greifen, die Governance-Struktur steht, und die Sanktionsvorschriften gelten. Die Mitgliedstaaten benennen ihre zuständigen Behörden.

    Wen es betrifft: Unmittelbar Anbieter von Allzweck-Modellen. Mittelbar alle Betreiber, weil ab hier eine Aufsicht existiert, an die man sich wenden kann und die tätig werden darf.

    Was jetzt zu tun ist

    • Von den eingesetzten Anbietern die Unterlagen und Nutzungshinweise anfordern, zu deren Bereitstellung sie jetzt verpflichtet sind.
    • Im Vertragsmanagement festhalten, welcher Anbieter welche Zusicherungen gibt.
  4. gilt

    Allgemeine Anwendbarkeit und Transparenzpflichten

    Art. 50 sowie Hochrisiko-Systeme nach Anhang III

    Die Verordnung ist im Grundsatz anwendbar. Für Unternehmen ohne Hochrisiko-Systeme sind die Transparenzpflichten der praktisch wichtigste Teil: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, und künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte sind entsprechend zu kennzeichnen.

    Wen es betrifft: Betreiber von Chatbots im Kundenkontakt, von KI-gestützter Bild- und Textgenerierung mit Außenwirkung sowie Anwender von Hochrisiko-Systemen nach Anhang III — darunter Personalauswahl, Bonitätsbewertung und Zugang zu Bildung.

    Was jetzt zu tun ist

    • Kundenseitige Chatbots und Assistenten daraufhin prüfen, ob die KI-Eigenschaft erkennbar ist.
    • Prüfen, ob KI in der Personalauswahl eingesetzt wird — das ist der häufigste unbemerkte Hochrisiko-Fall in normalen Unternehmen.
    • Die Kennzeichnungsregel in der eigenen Nutzungsrichtlinie nachziehen.
  5. steht an

    Hochrisiko-KI in regulierten Produkten

    Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Anhang I EU AI Act

    Die Anforderungen gelten für KI, die als Sicherheitsbauteil in Produkten steckt, die schon heute einer Konformitätsbewertung unterliegen — etwa Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge. Zudem müssen Allzweck-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, die Anforderungen erfüllen.

    Wen es betrifft: Hersteller und Inverkehrbringer solcher Produkte — im Mittelstand vor allem Maschinen- und Anlagenbau sowie Medizintechnik.

    Was jetzt zu tun ist

    • Falls Sie Produkte mit CE-Kennzeichnung herstellen: früh klären, ob KI-Komponenten als Sicherheitsbauteil gelten.
    • Den Zeitbedarf für die Konformitätsbewertung realistisch ansetzen — er wird regelmäßig unterschätzt.
  6. steht an

    Bestandssysteme im öffentlichen Sektor

    Art. 111 EU AI Act

    Hochrisiko-Systeme, die von Behörden vor dem Geltungsbeginn eingesetzt wurden, müssen die Anforderungen erfüllen.

    Wen es betrifft: Öffentliche Stellen und ihre Dienstleister; für die meisten Unternehmen nur mittelbar über Ausschreibungen relevant.

    Was jetzt zu tun ist

    • Bei Vergaben an die öffentliche Hand die Anforderungen frühzeitig einplanen.
  7. Termin offenim Verfahren

    Nationale Durchführung in Deutschland

    Nationales Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

    Die Verordnung gilt unmittelbar, überlässt aber die Benennung von Marktüberwachungsbehörden, Verfahren und Bußgeldpraxis den Mitgliedstaaten. Für Unternehmen entscheidet das darüber, wer im Zweifel zuständig ist und wie durchgesetzt wird.

    Wen es betrifft: Alle Betreiber in Deutschland.

    Was jetzt zu tun ist

    • Bis zur Klärung die Verordnung selbst als Maßstab nehmen — die materiellen Pflichten gelten unabhängig von der nationalen Ausgestaltung.

    Stand dieser Seite war die nationale Ausgestaltung nicht abschließend geklärt. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie darauf aufbauen.

Häufige Fragen zu den KI-Fristen

Ab wann gilt der EU AI Act?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote unzulässiger Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Seit dem 2. August 2025 gelten die Regeln für Allzweck-Modelle und die Sanktionsvorschriften. Seit dem 2. August 2026 ist die Verordnung im Grundsatz anwendbar, einschließlich der Transparenzpflichten nach Artikel 50. Weitere Anforderungen folgen 2027 und 2030.
Was müssen normale Unternehmen ohne Hochrisiko-KI beachten?
Drei Dinge: die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 – Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen – und die Prüfung, ob nicht doch ein Hochrisiko-Fall vorliegt. Der häufigste unbemerkte Fall in gewöhnlichen Unternehmen ist KI in der Personalauswahl.
Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Verordnung enthält keine generelle Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Der Umfang der Maßnahmen darf dem Kontext angepasst werden: Ein Betrieb mit zwölf Mitarbeitenden erfüllt die Kompetenzpflicht mit anderen Mitteln als ein Unternehmen mit 2.000 – erfüllen muss er sie trotzdem.

Vom Termin zur Umsetzung

Eine Frist zu kennen ist das eine, sie zu erfüllen das andere. Der Einführungsplan ordnet die Schritte nach Ihrem Reifegrad, die Vorlagen liefern die Dokumente dazu.

Sie haben das Ergebnis – wer setzt es um?

Seit dem 18. August 2026 sind 4 der aufgeführten Stufen in Kraft. Die Frage ist selten, ob eine Pflicht gilt – sondern wer im Unternehmen dafür zuständig ist, dass sie erfüllt wird.

  • Ein 30-minütiges Gespräch, in dem wir Ihr Ergebnis durchgehen und die nächsten drei Schritte benennen – kostenlos und ohne Verpflichtung.
  • Auf Wunsch: Begleitung bei Richtlinie, Schulung und Rollout – für Betriebe von 10 bis 2.500 Mitarbeitenden.