KI-Kompetenz nach EU AI Act
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden KI kompetent einsetzen können – Enablement ist damit keine Kür mehr.
Die meisten Unternehmen behandeln KI-Schulung als freiwillige Maßnahme. Seit dem 2. Februar 2025 ist sie das nicht mehr: Artikel 4 der KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, kurz EU AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal zu sorgen.
Bemerkenswert daran ist der Anwendungsbereich: Die Pflicht hängt nicht an einer Risikoklasse. Sie trifft auch das Unternehmen, das seinen Mitarbeitenden lediglich einen KI-Assistenten für Bürotätigkeiten bereitstellt – also praktisch jeden Betrieb, der KI im Arbeitsalltag einsetzt.
Die gute Nachricht: Die Verordnung verlangt kein Zertifikat und keinen bestimmten Kursumfang. Sie verlangt Maßnahmen, die zum Kontext passen – zur Vorbildung der Betroffenen, zur Art der eingesetzten Systeme und zu den Personen, auf die diese Systeme angewendet werden.
Für wen: Geschäftsführung, Personalentwicklung, Compliance, Datenschutzbeauftragte
Was Artikel 4 konkret verlangt
Der Wortlaut ist bewusst offen gehalten. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie der Einsatzkontext zu berücksichtigen – und die Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden sollen.
Aus dieser Offenheit folgt zweierlei: Es gibt keine vorgeschriebene Stundenzahl, aber auch keine Möglichkeit, sich mit einer pauschalen Einmalveranstaltung freizukaufen, wenn die eingesetzten Systeme weitergehende Kenntnisse erfordern.
Für wen die Pflicht gilt
- Für Betreiber: Unternehmen, die KI-Systeme im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen – auch wenn sie sie nur eingekauft haben.
- Für Anbieter: Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen bereitstellen.
- Unabhängig von der Risikoklasse des Systems – ein Büroassistent löst die Pflicht genauso aus wie ein Hochrisikosystem.
- Auch für Externe, die im Auftrag des Unternehmens mit den Systemen arbeiten.
Was in ein angemessenes Schulungskonzept gehört
- Grundlagen für alle: Was KI kann, wo sie zuverlässig irrt, wie man Ergebnisse prüft.
- Die eigenen Regeln: welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Daten hineindürfen, wer freigibt.
- Rollenspezifische Vertiefung: Wer KI für Personalauswahl oder Kundenkommunikation einsetzt, braucht mehr als wer Protokolle zusammenfassen lässt.
- Ein Verfahren für neue Mitarbeitende – sonst sinkt der Erfüllungsgrad automatisch mit jeder Einstellung.
- Dokumentation: wer wann woran teilgenommen hat. Ohne Nachweis ist die Maßnahme im Zweifel nicht belegbar.
Was bei Verstößen droht
Artikel 4 selbst ist in dem Katalog der ausdrücklich bebußten Verstöße des Artikels 99 nicht aufgeführt; die Sanktionsvorschriften der Verordnung gelten zudem seit dem 2. August 2025, und die Mitgliedstaaten konkretisieren die Durchsetzung national. Daraus zu schließen, die Pflicht sei folgenlos, wäre trotzdem voreilig: Fehlende KI-Kompetenz kann in Haftungs-, Aufsichts- und Sorgfaltsfragen relevant werden, etwa wenn ein Schaden darauf zurückgeht, dass Beschäftigte ein System erkennbar falsch eingesetzt haben.
Für die Praxis ist die Sanktionsfrage ohnehin zweitrangig. Der Aufwand für eine dokumentierte Grundschulung ist so gering, dass sich eine Diskussion über das Restrisiko selten lohnt.
Schritt für Schritt
- 1
Bestand erfassen
Welche KI-Systeme werden im Unternehmen tatsächlich eingesetzt – einschließlich der Werkzeuge, die Abteilungen eigenständig eingeführt haben?
- Eingesetzte KI-Systeme und ihre Anwendungsbereiche auflisten
- Betroffene Personengruppen bestimmen
- Prüfen, wo KI Entscheidungen über Personen vorbereitet
Ergebnis: Übersicht der eingesetzten Systeme und Betroffenen
- 2
Kompetenzniveaus festlegen
Nicht alle brauchen dasselbe. Definieren Sie zwei bis drei Stufen und ordnen Sie Rollen zu.
- Grundstufe für alle Nutzenden definieren
- Vertiefung für Rollen mit erhöhter Verantwortung festlegen
- Verantwortliche je Stufe benennen
Ergebnis: Kompetenzmatrix aus Rollen und Stufen
- 3
Schulung durchführen und dokumentieren
Format und Umfang sind frei wählbar – die Dokumentation ist es nicht.
- Inhalte auf die eigenen Werkzeuge und Regeln zuschneiden
- Teilnahme nachvollziehbar erfassen
- Schulungsunterlagen versioniert ablegen
Ergebnis: Durchgeführte und belegte Schulung
- 4
Aktuell halten
Neue Mitarbeitende, neue Werkzeuge, geänderte Regeln – ohne festen Turnus veraltet der Nachweis still.
- Schulung in das Onboarding aufnehmen
- Auffrischung mindestens jährlich einplanen
- Bei neuen Werkzeugen prüfen, ob Nachschulung nötig ist
Ergebnis: Ein Verfahren, das ohne Erinnerung funktioniert
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Häufige Fragen
- Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Unternehmen?
- Ja. Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal zu sorgen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse des Systems und damit für praktisch jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt.
- Wie umfangreich muss die KI-Schulung sein?
- Die Verordnung schreibt weder Dauer noch Format vor. Maßgeblich ist, dass die Maßnahmen zum Kontext passen: zur Vorbildung der Beschäftigten, zu den eingesetzten Systemen und zu den Personen, auf die diese Systeme angewendet werden. Für allgemeine Büroassistenten genügt in der Regel eine kompakte Grundschulung; wo KI Entscheidungen über Menschen vorbereitet, ist deutlich mehr erforderlich.
- Braucht es ein Zertifikat für die KI-Schulung?
- Nein, ein Zertifikat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Nachweisbar sollte die Schulung dennoch sein – eine Teilnahmedokumentation mit Datum, Inhalt und Teilnehmerkreis genügt dafür in aller Regel.
- Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?
- Ja. Artikel 4 enthält keine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Der Umfang der Maßnahmen darf allerdings dem Kontext angepasst werden – ein Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden erfüllt die Anforderung mit anderen Mitteln als ein Industrieunternehmen mit 2.000.
- Ab wann gilt der EU AI Act vollständig?
- Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Die Verbote unzulässiger Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gelten seit dem 2. Februar 2025, die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Sanktionsvorschriften seit dem 2. August 2025. Die Anforderungen an Hochrisikosysteme greifen überwiegend ab August 2026 beziehungsweise 2027.
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