Präambel
Zwischen der [UNTERNEHMEN], vertreten durch [GESCHÄFTSLEITUNG], und dem Betriebsrat der [UNTERNEHMEN] wird folgende Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz geschlossen. Die Betriebsparteien sind sich einig, dass KI-Werkzeuge die Arbeit unterstützen und entlasten sollen. Sie sind sich ebenso einig, dass sie nicht zur Überwachung von Leistung und Verhalten eingesetzt werden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt räumlich für [BETRIEB/STANDORTE], persönlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG und sachlich für die in § 2 genannten Systeme.
§ 2 Erfasste Systeme
Erfasst sind folgende KI-Systeme:
- [SYSTEM 1], Anbieter [ANBIETER], Einsatzzweck [ZWECK]
- [SYSTEM 2], Anbieter [ANBIETER], Einsatzzweck [ZWECK]
- Die Einführung weiterer KI-Systeme bedarf der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats. Über wesentliche Funktionsänderungen bestehender Systeme wird der Betriebsrat unverzüglich unterrichtet.
Anmerkung: Eine namentliche Liste mit Änderungsvorbehalt ist in der Praxis leichter zu verhandeln als eine abstrakte Definition — und sie verhindert, dass jede neue Funktion neu verhandelt werden muss. (steht nicht im heruntergeladenen Dokument)
§ 3 Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Die in § 2 genannten Systeme werden nicht zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Beschäftigten eingesetzt. Anfallende Nutzungsdaten (insbesondere Anzahl der Anfragen, Zeitpunkte, Inhalte der Eingaben) werden nicht personenbezogen ausgewertet. Auswertungen erfolgen ausschließlich aggregiert und anonymisiert ab einer Gruppengröße von mindestens [ZAHL, ÜBLICH 5 BIS 10] Personen. Ein Verstoß gegen diese Regelung begründet ein Verwertungsverbot.
Anmerkung: Das Verwertungsverbot ist der Punkt, der aus einer Absichtserklärung eine durchsetzbare Regel macht. Rechnen Sie damit, dass der Betriebsrat darauf besteht. (steht nicht im heruntergeladenen Dokument)
§ 4 Freiwilligkeit und Benachteiligungsverbot
Die Nutzung der KI-Systeme ist freiwillig. Aus der Nichtnutzung dürfen keine Nachteile entstehen. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, ihre Arbeitsergebnisse mit KI-Unterstützung zu erzeugen.
§ 5 Verantwortung und menschliche Kontrolle
Ergebnisse der KI-Systeme sind Vorschläge. Die fachliche Verantwortung verbleibt bei der Person, die das Ergebnis verwendet. Entscheidungen über Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Abmahnung und Kündigung werden nicht auf eine automatisierte Auswertung gestützt.
§ 6 Datenschutz
Der Einsatz erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Mit den Anbietern der Systeme bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Eingaben werden vom Anbieter nicht zum Training seiner Modelle verwendet. Der Betriebsrat erhält auf Verlangen Einsicht in die entsprechenden vertraglichen Zusicherungen.
§ 7 Qualifizierung
Das Unternehmen stellt sicher, dass Beschäftigte, die KI-Systeme nutzen, hierfür geschult werden. Die Schulung erfolgt während der Arbeitszeit und umfasst mindestens Funktionsweise und Grenzen der Systeme, den Umgang mit vertraulichen Daten sowie die Prüfung der Ergebnisse. Damit wird zugleich die Verpflichtung aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 erfüllt.
§ 8 Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat erhält [TURNUS, ETWA HALBJÄHRLICH] einen Bericht über den Einsatz der Systeme in anonymisierter Form. Er kann verlangen, dass Auffälligkeiten gemeinsam ausgewertet werden. Die Rechte aus §§ 80, 87 BetrVG bleiben unberührt.
§ 9 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
Diese Vereinbarung tritt am [DATUM] in Kraft. Sie kann mit einer Frist von [FRIST, ÜBLICH 3 MONATE] zum Monatsende gekündigt werden. Nach Kündigung wirkt sie bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nach. Die Betriebsparteien überprüfen die Vereinbarung erstmals nach [ZEITRAUM, ETWA 12 MONATEN].
[ORT], [DATUM]
[GESCHÄFTSLEITUNG] [BETRIEBSRAT]