KI im eigenen Haus

Die Frage ist selten „welches Werkzeug“, sondern „muss es überhaupt ins eigene Haus“ – und für die meisten Unternehmen lautet die ehrliche Antwort: nein.

Sobald im Unternehmen die Frage aufkommt, ob wirklich alle Texte zu einem amerikanischen Anbieter fließen sollen, fällt schnell das Stichwort: Dann betreiben wir das Modell eben selbst. Technisch ist das heute unaufwendiger als noch vor zwei Jahren – ein brauchbares Sprachmodell läuft auf einem einzelnen Rechner unter dem Schreibtisch. Genau diese Leichtigkeit führt allerdings dazu, dass die Entscheidung an der falschen Stelle getroffen wird: beim Werkzeug statt beim Bedarf.

Denn „souverän“ meint je nach Gesprächspartner drei verschiedene Dinge, die drei verschiedene Lösungen erfordern und unterschiedlich viel kosten. Wer sie nicht auseinanderhält, baut ein Rechenzentrum für ein Problem, das ein Vertrag gelöst hätte – oder verlässt sich auf einen Vertrag, wo tatsächlich nur Eigenbetrieb hilft.

Diese Seite ordnet zuerst den Bedarf und danach die Werkzeuge. Sie nennt Ollama, vLLM und LiteLLM beim Namen, aber erst an der Stelle, an der sie eine Antwort auf eine vorher gestellte Frage sind.

Für wen: Geschäftsführung, IT-Leitung, Datenschutzbeauftragte und alle, die einen Eigenbetrieb bewerten sollen

Drei Dinge, die alle „souverän“ nennen

Bevor über Werkzeuge gesprochen wird, muss geklärt sein, welches der drei Probleme eigentlich vorliegt. In den meisten Gesprächen werden sie vermischt, und weil sie unterschiedlich teuer zu lösen sind, entscheidet diese Unterscheidung über den gesamten weiteren Aufwand.

  • Vertraulichkeit: Die Inhalte sollen den eigenen Verantwortungsbereich nicht verlassen. Das ist der klassische Datenschutzfall – und in vielen Konstellationen bereits durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine EU-Region gelöst.
  • Rechtsraum: Auch ein Anbieter mit Rechenzentrum in Frankfurt kann als US-Unternehmen unter den CLOUD Act fallen. Wer diesen Zugriffspfad ausschließen will, braucht keinen anderen Standort, sondern einen anderen Anbieter.
  • Unabhängigkeit: Preise, Verfügbarkeit und Modellversionen liegen beim Anbieter. Wird ein Modell abgekündigt, ändern sich Ergebnisse über Nacht. Dieses Problem löst weder Standort noch Vertrag, sondern nur Austauschbarkeit.

Warum die Unterscheidung praktisch wichtig ist

Vertraulichkeit ist ein Vertragsproblem und in aller Regel das günstigste der drei. Rechtsraum ist eine Anbieterentscheidung und kostet meist etwas Aufpreis, aber keinen Eigenbetrieb. Unabhängigkeit ist eine Architekturentscheidung – und die lässt sich, das ist der überraschende Teil, ohne eigene Hardware erreichen.

Nur wenn Vertraulichkeit im strengen Sinn gefordert ist, führt der Weg zwingend ins eigene Haus. Das ist seltener der Fall, als es in Strategierunden klingt.

Die drei Betriebsmodelle

Zwischen „ChatGPT im Browser“ und „eigener Server im Keller“ liegt eine Stufe, die in der Diskussion regelmäßig übersprungen wird, obwohl sie für den Mittelstand meist die passende ist.

  • Stufe 1 – Cloud mit Vertrag: Ein Unternehmenstarif der großen Anbieter, mit Auftragsverarbeitungsvertrag, EU-Region und abgeschaltetem Training auf den eigenen Daten. Geringster Aufwand, beste Modellqualität, kein Betriebspersonal nötig.
  • Stufe 2 – Open-Weight-Modell bei einem europäischen Anbieter: Ein frei verfügbares Modell, betrieben von einem Anbieter ohne US-Konzernmutter – etwa IONOS, StackIT von Schwarz Digits, die Telekom, OVHcloud oder Mistral in Frankreich. Bedienung wie Cloud, Abrechnung nach Nutzung, kein CLOUD-Act-Bezug. Für die meisten Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf die wirtschaftlich richtige Antwort.
  • Stufe 3 – Eigenbetrieb: Modell und Hardware im eigenen Verantwortungsbereich, ob im Serverraum oder bei einem Dienstleister mit dedizierten Maschinen. Volle Kontrolle, voller Aufwand.

Wann Stufe 3 tatsächlich nötig ist

Die Liste der Fälle, in denen echter Eigenbetrieb sachlich geboten ist, ist kürzer als erwartet – aber sie ist nicht leer.

  • Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB – Ärztinnen, Anwälte, Steuerberaterinnen. Seit der Neufassung von 2017 ist die Einbindung von Dienstleistern zwar zulässig, wenn sie vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet werden; die Anforderungen an Auswahl und Kontrolle liegen aber deutlich höher als sonst.
  • Verschlusssachen und sicherheitsempfindliche Aufträge, bei denen der Auftraggeber die Verarbeitungsumgebung vorschreibt.
  • Vertragliche Datenlokalisierungsklauseln, wie sie in Konzernrahmenverträgen und öffentlichen Vergaben vorkommen – hier entscheidet nicht das eigene Schutzbedürfnis, sondern eine Zusage an Dritte.
  • Betriebsvereinbarungen, die eine Verarbeitung außerhalb des Unternehmens ausschließen. Das ist ein selbst gesetztes Hindernis, aber ein bindendes.
  • Dauerhaft sehr hohe, gleichmäßige Last – dann kippt irgendwann auch die Wirtschaftlichkeit zugunsten eigener Hardware.

Die Werkzeuge und ihre Rolle

Die vier gängigen Bausteine lösen unterschiedliche Aufgaben und werden regelmäßig gegeneinander verglichen, obwohl sie nicht konkurrieren. Wer sie nach ihrer Rolle sortiert, trifft die Auswahl fast von selbst.

  • Ollama – der Einstieg. Lädt ein Modell mit einem Befehl und startet es auf einem einzelnen Rechner. Ideal, um in einer Woche herauszufinden, ob die Ergebnisqualität für den geplanten Zweck überhaupt reicht. Für den Mehrbenutzerbetrieb ist es nicht gebaut.
  • vLLM – der Produktionsserver. Bedient viele gleichzeitige Anfragen effizient, weil es Anfragen fortlaufend bündelt und den Speicher für laufende Unterhaltungen sparsam verwaltet. Das ist die Software, die hinter einem ernsthaften Eigenbetrieb steht – sie setzt allerdings Grafikkarten und jemanden voraus, der sie betreibt. Vergleichbare Alternativen sind SGLang, TGI von Hugging Face oder TensorRT-LLM von NVIDIA.
  • LiteLLM – der Vermittler. Legt eine einheitliche Schnittstelle vor beliebige Modelle, egal ob sie bei OpenAI, bei einem europäischen Anbieter oder auf dem eigenen Server liegen. Bringt Budgets, Nutzungsgrenzen, getrennte Schlüssel je Abteilung und eine vollständige Protokollierung mit.
  • Open WebUI – die Oberfläche. Eine vertraute Chat-Ansicht mit Nutzerverwaltung und Dokumenten-Upload. Ohne so etwas bleibt jedes selbst betriebene Modell im Alltag ungenutzt, weil niemand Anfragen von Hand an eine Programmierschnittstelle schickt.

Der Vermittler ist der unterschätzte Baustein

Wenn aus dieser Seite eine einzige Empfehlung mitgenommen wird, dann diese: Ein Vermittler wie LiteLLM ist für die meisten Unternehmen wertvoller als eigene Hardware – und er kostet einen Bruchteil davon.

Er löst nämlich das dritte Problem von oben, die Unabhängigkeit, ohne Eigenbetrieb. Alle Anwendungen sprechen mit einer Schnittstelle; welches Modell dahinter antwortet, ist eine Konfigurationszeile. Ein Anbieterwechsel wird damit zur Einstellungssache statt zum Projekt. Gleichzeitig entsteht genau die Protokollierung, die für Nachweispflichten ohnehin gebraucht wird: wer wann welches Modell mit welchem Verbrauch genutzt hat.

Das ist die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung – und sie funktioniert unabhängig davon, ob am Ende Stufe 1, 2 oder 3 gewählt wird.

Open Weight ist nicht Open Source

Frei herunterladbare Modelle werden pauschal als „Open Source“ bezeichnet. Das ist unpräzise und im Unternehmenskontext gefährlich: Offene Gewichte bedeuten, dass die Modelldatei verfügbar ist – nicht, dass die Lizenz jede Nutzung erlaubt. Trainingsdaten und Trainingscode sind fast nie offengelegt.

Die Lizenzen unterscheiden sich erheblich, und der Unterschied ist vor dem produktiven Einsatz zu prüfen, nicht danach.

  • Echte Open-Source-Lizenzen (Apache 2.0 oder MIT) mit unkomplizierter kommerzieller Nutzung: die meisten Qwen-Modelle von Alibaba, mehrere Mistral-Modelle, DeepSeek-R1 sowie die gpt-oss-Modelle von OpenAI.
  • Eigene Anbieterlizenzen mit Auflagen: Llama von Meta erlaubt kommerzielle Nutzung, verlangt aber die Einhaltung einer Nutzungsrichtlinie, einen Hinweis „Built with Llama“ und enthält eine Sonderklausel für sehr große Dienste. Gemma von Google bringt ebenfalls eigene Nutzungsbeschränkungen mit.
  • Nur für Forschung freigegebene Varianten – die gibt es auch bei Anbietern, deren andere Modelle frei nutzbar sind. Der Modellname allein sagt nichts über die Lizenz.
  • Modelle mit europäischem Bezug: Teuken-7B aus dem Forschungsprojekt OpenGPT-X wurde gezielt für alle EU-Amtssprachen trainiert und steht unter Apache 2.0 – für viele Aufgaben nicht auf dem Niveau der großen Modelle, aber ein belastbarer Beleg, dass es geht.

Was es wirklich kostet

Der häufigste Denkfehler ist, den Eigenbetrieb als Sparmaßnahme zu betrachten. Die Rechnung geht selten auf: Wer ein größeres Modell für mehrere Dutzend gleichzeitige Nutzende bereitstellen will, landet bei Grafikkarten im Anschaffungsbereich eines Mittelklassewagens – während dieselben Modelle bei Anbietern nach Verbrauch für sehr kleine Beträge je Anfrage bereitstehen.

Hinzu kommt, dass die Hardware nicht nach der Modellgröße bemessen wird, sondern nach der Gleichzeitigkeit. Ein Modell, das allein bequem in den Speicher passt, braucht bei dreißig parallelen Unterhaltungen ein Vielfaches – weil jede laufende Unterhaltung zusätzlichen Speicher belegt. Genau diese Zahl fehlt in den meisten Kalkulationen.

  • Hardware und deren Abschreibung, plus Ersatz bei Ausfall – ein Server ohne zweiten Server ist kein Betrieb, sondern ein Versuch.
  • Strom und Kühlung, bei Grafikkarten kein Randposten.
  • Betrieb und Bereitschaft: Wer reagiert, wenn das Modell freitagabends nicht mehr antwortet?
  • Modellpflege: Alle paar Monate erscheint eine bessere Generation. Wer nicht wechselt, arbeitet nach zwei Jahren mit spürbar schwächeren Ergebnissen als der Wettbewerb.
  • Der Qualitätsabstand selbst: Offene Modelle haben stark aufgeholt, liegen bei anspruchsvollen Aufgaben aber weiterhin hinter den jeweils besten kommerziellen Modellen.

Was Eigenbetrieb nicht löst

Ein eigener Server beantwortet die Frage, wo die Daten liegen. Er beantwortet keine der übrigen Fragen, die eine KI-Einführung mit sich bringt – und dieser Irrtum ist teuer, weil er Pflichten für erledigt hält, die weiterbestehen.

  • Die Schulungspflicht nach Artikel 4 EU AI Act gilt unverändert. Sie hängt am Einsatz von KI, nicht am Betriebsmodell.
  • Eine KI-Richtlinie bleibt nötig: Welche Aufgaben abgegeben werden dürfen und wer für Ergebnisse geradesteht, ist unabhängig vom Standort des Servers zu regeln.
  • Die datenschutzrechtliche Verantwortung verschwindet nicht, sie wandert zu Ihnen. Ohne Auftragsverarbeiter sind Sie selbst die verarbeitende Stelle – mit allen Nachweispflichten.
  • Mitbestimmung bleibt Mitbestimmung: Ein selbst betriebenes System ist für den Betriebsrat genauso zustimmungsbedürftig wie ein eingekauftes.
  • Falsche Ausgaben bleiben falsche Ausgaben. Ein Modell im eigenen Keller erfindet genauso Sachverhalte wie eines in der Cloud – tendenziell sogar etwas häufiger, weil die verfügbaren offenen Modelle kleiner sind.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf klären, bevor über Technik gesprochen wird

    Benennen Sie, welches der drei Probleme – Vertraulichkeit, Rechtsraum, Unabhängigkeit – tatsächlich vorliegt und für welche konkreten Daten. Häufig betrifft es einen Teilbereich, nicht das ganze Unternehmen.

    • Die Datenarten auflisten, die überhaupt in ein KI-System gelangen sollen
    • Je Datenart festhalten, welche Anforderung sie auslöst und woraus sie sich ergibt
    • Prüfen, ob eine vertragliche oder organisatorische Lösung ausreicht
    • Den verbleibenden Anteil beziffern, der wirklich Eigenbetrieb erfordert

    Ergebnis: Eine begründete Aussage, für welchen Anteil der Aufgaben welche Stufe nötig ist

  2. 2

    Qualität mit einem Pilotversuch prüfen

    Bevor Hardware beschafft wird, muss feststehen, ob ein offenes Modell die geplante Aufgabe überhaupt gut genug erledigt. Das lässt sich auf einem einzelnen Rechner mit Ollama in wenigen Tagen klären.

    • Zwei bis drei offene Modelle auf einem vorhandenen Rechner installieren
    • Zwanzig echte Aufgaben aus dem Alltag durchspielen, keine ausgedachten
    • Dieselben Aufgaben zum Vergleich mit dem bisher genutzten Modell bearbeiten
    • Die Ergebnisse von den Fachleuten bewerten lassen, die damit arbeiten sollen

    Ergebnis: Eine belegte Aussage zur Qualitätslücke – die Grundlage jeder weiteren Entscheidung

  3. 3

    Den Vermittler einziehen

    Unabhängig vom Ergebnis des Pilotversuchs: Eine einheitliche Schnittstelle vor allen Modellen ist der Schritt, der sich in jedem Fall lohnt. Er hält beide Wege offen und schafft nebenbei die Protokollierung.

    • LiteLLM oder eine vergleichbare Lösung als zentrale Schnittstelle bereitstellen
    • Getrennte Zugänge und Budgets je Abteilung einrichten
    • Protokollierung so konfigurieren, dass sie für Nachweise taugt
    • Bestehende Anwendungen auf die neue Schnittstelle umstellen

    Ergebnis: Austauschbare Modelle und eine belastbare Nutzungsübersicht – ohne eigene Hardware

  4. 4

    Erst jetzt über Betrieb und Hardware entscheiden

    Mit Bedarf, Qualitätsnachweis und Vermittler liegen alle Angaben für eine Rechnung vor. Häufig zeigt sich an dieser Stelle, dass Stufe 2 ausreicht.

    • Erwartete Gleichzeitigkeit schätzen, nicht nur die Modellgröße
    • Angebote für Stufe 2 und Stufe 3 über drei Jahre gegenrechnen
    • Betrieb, Bereitschaft und Modellwechsel als Personalaufwand einpreisen
    • Eine Person benennen, die den Betrieb dauerhaft verantwortet

    Ergebnis: Eine Entscheidung, die einer Nachfrage standhält

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Häufige Fragen

Reicht es nicht, einen Anbieter mit Rechenzentrum in Deutschland zu wählen?
Für die Frage, wo die Daten liegen, ja. Für die Frage, wer darauf zugreifen kann, nicht zwingend: Ein US-Unternehmen kann auch für Daten in europäischen Rechenzentren unter den CLOUD Act fallen. Ob dieses Restrisiko für Sie relevant ist, hängt von der Datenart ab – für allgemeine Bürokorrespondenz wird es meist verneint, bei Berufsgeheimnissen oder Verschlusssachen fällt die Bewertung anders aus.
Sind offene Modelle inzwischen so gut wie ChatGPT?
Für viele Bürotätigkeiten – zusammenfassen, umformulieren, strukturieren, übersetzen – ist der Unterschied im Alltag gering geworden. Bei anspruchsvollem Schlussfolgern, langen Dokumenten und Programmierung liegen die jeweils besten kommerziellen Modelle weiterhin vorn. Verlassen Sie sich nicht auf Ranglisten, sondern testen Sie mit zwanzig echten Aufgaben aus Ihrem Betrieb; das Ergebnis fällt je nach Aufgabe sehr unterschiedlich aus.
Was kostet ein eigener Server für KI ungefähr?
Die Spanne ist groß, weil nicht die Modellgröße den Ausschlag gibt, sondern die Zahl gleichzeitiger Nutzender. Für einen Pilotbetrieb mit wenigen Personen genügt eine einzelne leistungsfähige Grafikkarte. Für ein größeres Modell im Mehrbenutzerbetrieb liegt allein die Hardware im fünfstelligen Bereich, dazu kommen Strom, Ersatzgerät und Betriebsaufwand. Rechnen Sie über drei Jahre und stellen Sie das Ergebnis der verbrauchsabhängigen Abrechnung eines europäischen Anbieters gegenüber – häufig gewinnt letztere deutlich.
Was ist der Unterschied zwischen Ollama und vLLM?
Ollama ist für einen Rechner und wenige Nutzende gedacht und in Minuten eingerichtet – das richtige Werkzeug, um Qualität zu prüfen. vLLM ist ein Server für den Mehrbenutzerbetrieb: Es bündelt gleichzeitige Anfragen und verwaltet den Speicher so, dass viele Unterhaltungen parallel laufen können. Beide sind keine Alternativen zueinander, sondern gehören in verschiedene Projektphasen.
Sind Open-Weight-Modelle frei kommerziell nutzbar?
Nicht pauschal. Modelle unter Apache 2.0 oder MIT – etwa die meisten Qwen-Modelle, DeepSeek-R1 oder gpt-oss – sind unkompliziert. Llama und Gemma stehen unter eigenen Anbieterlizenzen mit Auflagen: Nutzungsrichtlinien, Hinweispflichten, teils Sonderklauseln für sehr große Dienste. Zudem gibt es Varianten, die ausdrücklich nur für Forschung freigegeben sind. Prüfen Sie die Lizenz je Modell und halten Sie das Ergebnis fest, bevor produktiv damit gearbeitet wird.
Entfällt die Schulungspflicht nach EU AI Act, wenn wir selbst betreiben?
Nein. Artikel 4 knüpft an den Einsatz von KI-Systemen an, nicht an das Betriebsmodell. Wer selbst betreibt, ist im Gegenteil häufig zusätzlich Anbieter im Sinne der Verordnung und übernimmt damit weitere Pflichten. Auch die datenschutzrechtliche Verantwortung wächst, weil kein Auftragsverarbeiter mehr dazwischensteht.
Womit fangen wir an, wenn wir unsicher sind?
Mit zwei Schritten, die in jedem Fall richtig sind: ein Pilotversuch mit Ollama auf einem vorhandenen Rechner, um die Qualitätsfrage zu klären, und ein Vermittler wie LiteLLM vor den bereits genutzten Modellen. Der erste kostet eine Woche Arbeitszeit, der zweite macht Sie unabhängig vom Anbieter – beide binden Sie an keine Hardwareentscheidung.

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